Ratenzahlungen für Steuerrechnungen können mit dem Steueramt direkt per Telefon oder über die jeweilige Webseite der Wohngemeinde vereinbart werden
Auch wenn Sie in der Mittagspause nur ein Sandwich am Arbeitsplatz essen oder durcharbeiten, dürfen Sie einen pauschalen Abzug von maximal 3'200 Franken für auswärtige Verpflegung vornehmen, wenn eine Heimkehr über Mittag nicht zumutbar ist. Steht eine Kantine zur Verfügung halbiert sich dieser Betrag.
Spenden an gemeinnützige Organisationen sind von der Steuer absetzbar. Bei pauschalen Beträgen bis 300.- Franken sind meist keine Belege nötig.
Weiterbildungen sind abzugsfähig! Auch die Kosten für Lehrmittel und Anfahrt zum Weiterbildungsort sind von der Steuer abziehbar. Aber Achtung: Es sind ausschliesslich Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen. Ausbildungskosten können nicht abgesetzt werden.
Arzt-und Apothekenrechnungen sind abziebar!
Der Bertrag, der 5% Ihres Nettoeinkommens übersteigt können Sie von Ihren Steuern abziehen.